Kinder

Krankenkasse für Kinder und Neugeborene – Der Elternratgeber

18. August 2025 8 Min. Lesezeit
Familie beim Wandern in den Schweizer Alpen

Inhaltsverzeichnis

Die Geburt eines Kindes bringt neben unbeschreiblicher Freude auch eine Reihe organisatorischer Pflichten mit sich. Eine der wichtigsten: Ihr Neugeborenes braucht eine eigene Krankenkasse. In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch – auch für Säuglinge. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle relevanten Schritte, von der Anmeldung über die Franchise-Wahl bis zur Frage, welche Zusatzversicherungen für Kinder sinnvoll sind.

1. Anmeldung innert 3 Monaten – so funktioniert's

Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen Eltern ihr Neugeborenes innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. Halten Sie diese Frist ein, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag. Das bedeutet: Sämtliche Kosten für die Erstuntersuchung, den Hörtest und allfällige neonatologische Betreuung nach der Geburt sind gedeckt.

Verpassen Sie die Drei-Monats-Frist, beginnt der Versicherungsschutz erst am Tag der verspäteten Anmeldung. Alle Kosten, die zwischen Geburt und Anmeldung entstanden sind, müssen Sie dann selbst tragen. Bei komplizierten Geburten oder Frühgeburten mit Intensivbetreuung können das schnell fünfstellige Beträge sein.

So melden Sie Ihr Kind an

  1. Krankenkasse wählen: Sie können für Ihr Kind eine beliebige Kasse wählen – sie muss nicht dieselbe sein wie Ihre eigene.
  2. Anmeldeformular ausfüllen: Die meisten Kassen bieten Online-Anmeldung an. Benötigt wird der Name, das Geburtsdatum und die AHV-Nummer des Kindes.
  3. Versicherungsmodell festlegen: Wählen Sie Franchise und Versicherungsmodell (Standard, HMO, Hausarzt, Telmed).
  4. Bestätigung abwarten: Die Kasse ist verpflichtet, Ihr Kind in der OKP aufzunehmen – es gibt keinen Ablehnungsgrund.
Praxis-Tipp: Bereiten Sie die Anmeldung bereits vor der Geburt vor. Viele Kassen erlauben eine provisorische Anmeldung, die nach der Geburt mit den definitiven Daten ergänzt wird. So vergessen Sie es im Trubel der ersten Wochen nicht.

2. Franchise für Kinder im Detail

Die Franchise für Kinder ist deutlich tiefer als für Erwachsene. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Stufen jährlich fest. Für das Jahr 2026 gelten folgende Optionen:

Kinder-FranchiseSelbstbehaltMaximale Kostenbeteiligung/JahrPrämien-Effekt
CHF 0 (Null-Franchise)10 % (max. CHF 350/Jahr)CHF 350Höchste Prämie
CHF 10010 % (max. CHF 350/Jahr)CHF 450Etwas tiefer
CHF 20010 % (max. CHF 350/Jahr)CHF 550Mittel
CHF 30010 % (max. CHF 350/Jahr)CHF 650Mittel-tief
CHF 40010 % (max. CHF 350/Jahr)CHF 750Tief
CHF 50010 % (max. CHF 350/Jahr)CHF 850Tiefste Prämie
CHF 60010 % (max. CHF 350/Jahr)CHF 950Tiefste Prämie

Anders als bei Erwachsenen liegt der maximale Selbstbehalt bei Kindern bei CHF 350 pro Jahr (statt CHF 700). Zudem werden bei Familien mit mehreren Kindern die Franchisen zusammengezählt, aber der gesamte Selbstbehalt aller Kinder ist auf CHF 1'050 pro Jahr begrenzt.

Welche Franchise ist optimal?

Für Säuglinge und Kleinkinder empfehlen wir die Null-Franchise (CHF 0) oder maximal CHF 100. Grund: Kinder benötigen in den ersten Lebensjahren regelmässige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Die Prämienersparnis einer höheren Franchise ist bei Kindern minimal (oft nur CHF 5–15 pro Monat), während die Arztbesuche häufig sind.

Ab dem Schulalter, wenn Kinder seltener krank sind, kann eine moderate Franchise von CHF 200–300 sinnvoll sein, um Prämien zu sparen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Franchise-Ratgeber.

3. Die richtige Kasse für Ihr Kind wählen

In der Schweiz gibt es über 50 zugelassene Krankenkassen, und die Prämienunterschiede für Kinder sind erheblich. Je nach Kanton und Versicherer variieren die monatlichen Kinderprämien zwischen CHF 80 und CHF 160 – bei identischen OKP-Leistungen.

Bei der Wahl der Kasse für Ihr Kind sollten Sie folgende Kriterien beachten:

Wichtig: Sie können für Ihr Kind eine andere Krankenkasse wählen als für sich selbst. Wenn Ihre eigene Kasse bei Kinderprämien teuer ist, lohnt sich der Vergleich mit günstigeren Anbietern. Ein Prämienvergleich zeigt die Unterschiede auf einen Blick.

4. Zusatzversicherung direkt nach der Geburt

Der Zeitpunkt direkt nach der Geburt ist der goldene Moment für Zusatzversicherungen. Der Grund: Neugeborene können bei den meisten Versicherern ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte in Zusatzversicherungen aufgenommen werden, sofern die Anmeldung in den ersten Lebenswochen erfolgt.

Warten Sie hingegen einige Jahre, wird eine Gesundheitsprüfung verlangt. Allergien, Asthma oder andere Diagnosen können dann zu Vorbehalten oder Ablehnungen führen.

Sinnvolle Zusatzversicherungen für Kinder

ZusatzversicherungMonatliche Prämie (Kind)Typische LeistungEmpfehlung
ZahnversicherungCHF 8–2050–75 % bis CHF 10'000/JahrSehr empfohlen
AlternativmedizinCHF 10–2575–90 % bis CHF 3'000/JahrEmpfohlen
Brille/KontaktlinsenCHF 5–15CHF 200–500/JahrBei Bedarf
Spitalzusatz halbprivatCHF 10–30Zweibettzimmer, freie ArztwahlOptional

5. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Die OKP übernimmt alle empfohlenen Impfungen gemäss dem schweizerischen Impfplan des BAG. Dazu gehören unter anderem:

Diese Impfungen sind franchise-befreit, das heisst, sie werden unabhängig von der gewählten Franchise vollständig von der OKP bezahlt. Die Kosten gehen weder in die Franchise noch in den Selbstbehalt ein.

Vorsorgeuntersuchungen

Der Schweizerische Berufsverband der Kinderärzte (pädiatrie schweiz) empfiehlt insgesamt 14 Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis zum 16. Lebensjahr. Diese «Kinderuntersuchungen» sind ebenfalls OKP-Pflichtleistungen und umfassen Wachstumskontrolle, Entwicklungsbeurteilung, Seh- und Hörtests sowie Impfberatung.

6. Spartipps für Eltern

Mit ein paar strategischen Entscheidungen können Familien bei den Krankenkassenkosten ihrer Kinder spürbar sparen:

  1. Prämien vergleichen: Die günstigste Kasse ist für Kinder oft eine andere als für Erwachsene. Ein separater Vergleich lohnt sich.
  2. Hausarzt-Modell wählen: Kinder gehen ohnehin primär zum Kinderarzt. Das Hausarzt-Modell spart 10–20 % der OKP-Prämie.
  3. Prämienverbilligung beantragen: Viele Kantone gewähren automatisch Prämienverbilligung für Familien mit Kindern. Prüfen Sie Ihren Anspruch bei Ihrer Gemeinde.
  4. Familienrabatte nutzen: Ab dem dritten Kind sind die Prämien bei vielen Kassen reduziert. Einige Kassen bieten explizite Familientarife an.
  5. Franchise optimieren: Null-Franchise bei Kleinkindern (viele Arztbesuche), moderate Franchise ab Schulalter (seltenere Besuche).
  6. Rechnungen sammeln: Reichen Sie alle Belege konsequent ein, auch Apothekenquittungen und Physiotherapie-Rechnungen. Viele Eltern verschenken Geld, weil sie Kleinbeträge nicht einreichen.
  7. Wechsel prüfen: Bis 30. November können Sie die Krankenkasse Ihres Kindes per 1. Januar wechseln. Nutzen Sie den jährlichen Prämienvergleich.

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7. Häufige Fragen

Nein. Sie können für Ihr Kind eine völlig andere Krankenkasse wählen. Dies empfiehlt sich sogar, wenn Ihre eigene Kasse bei Kinderprämien teurer ist als andere Anbieter. Die OKP-Leistungen sind bei allen Kassen identisch.

Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem Anmeldedatum, nicht rückwirkend ab Geburt. Alle bis dahin angefallenen Kosten müssen Sie selbst bezahlen. Bei Frühgeburten oder komplizierten Geburten können das erhebliche Beträge sein. Melden Sie Ihr Kind daher unbedingt rechtzeitig an.

Kinderprämien gelten von Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Von 19 bis 25 Jahren profitieren junge Erwachsene in Ausbildung von reduzierten «Junge-Erwachsene-Prämien». Ab 26 Jahren gelten die regulären Erwachsenenprämien.

Für Kinder stehen grundsätzlich dieselben Modelle zur Verfügung wie für Erwachsene: Standard (freie Arztwahl), Hausarzt-Modell, HMO und Telmed. Das Hausarzt-Modell mit dem Kinderarzt als erster Anlaufstelle ist für die meisten Familien die beste Wahl, da es günstiger ist und dem natürlichen Vorgehen entspricht.

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