Praemienverbilligung (IPV) – Unterstuetzung bei den Krankenkassenkosten

Aktualisiert: 3. April 2026 Lesezeit: 7 Minuten Ratgeber

Fuer viele Haushalte in der Schweiz stellen die Krankenkassenpraemien eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die individuelle Praemienverbilligung (IPV) ist ein zentrales Instrument, um Personen und Familien mit bescheidenem Einkommen zu entlasten. Der Bund verpflichtet die Kantone gemaess KVG, Praemienverbilligungen zu gewaehren – die konkrete Umsetzung liegt jedoch bei den einzelnen Kantonen.

Wer hat Anspruch auf Praemienverbilligung?

Grundsaetzlich haben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaeltnissen Anspruch auf individuelle Praemienverbilligung. Die genauen Einkommensgrenzen und Berechnungsgrundlagen werden von jedem Kanton eigenstaendig festgelegt. Folgende Gruppen profitieren besonders haeufig:

Kantonale Unterschiede bei der IPV

Da die Umsetzung den Kantonen obliegt, gibt es erhebliche Unterschiede bei den Anspruchsvoraussetzungen, der Hoehe der Unterstuetzung und dem Antragsverfahren. Einige Beispiele:

Kanton Berechnungsbasis Antrag noetig? Besonderheiten
Zuerich Steuerbares Einkommen und Vermoegen Ja, jaehrlich Online-Antrag moeglich
Bern Massgebendes Einkommen Ja Automatische Berechnung nach Antrag
Luzern Steuerbares Einkommen Ja Fuer Kinder bis 18 teils automatisch
Basel-Stadt Einkommen und Vermoegen Ja, online Verguenstigung direkt an Kasse
Waadt Revenu determinant Teilweise automatisch Kombination mit anderen Sozialleistungen

Es empfiehlt sich dringend, die aktuellen Bestimmungen Ihres Wohnkantons direkt bei der zustaendigen kantonalen Stelle zu erfragen. Die Regelungen aendern sich regelmaessig, und die Einkommensgrenzen werden jaehrlich angepasst.

So beantragen Sie die Praemienverbilligung

Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Kanton, folgt aber in den meisten Faellen einem aehnlichen Ablauf:

  1. Informieren: Pruefen Sie auf der Website Ihres Wohnkantons oder bei der Gemeinde, ob Sie die Einkommensgrenzen fuer die IPV erfuellen. Viele Kantone bieten Online-Rechner an.
  2. Formulare beschaffen: Laden Sie das Antragsformular auf der kantonalen Website herunter oder bestellen Sie es bei der zustaendigen Stelle (meist Sozialversicherungsamt oder Ausgleichskasse).
  3. Unterlagen zusammenstellen: In der Regel benoetigen Sie die letzte Steuerveranlagung, Lohnausweise, Nachweise ueber Vermoegen und die aktuelle Krankenkassenpolice.
  4. Antrag einreichen: Senden Sie das ausgefuellte Formular mit allen Beilagen an die zustaendige kantonale Stelle. Viele Kantone bieten mittlerweile auch die elektronische Einreichung an.
  5. Bescheid abwarten: Nach Pruefung erhalten Sie einen Entscheid ueber die Hoehe der Praemienverbilligung. In der Regel wird der Betrag direkt an Ihre Krankenkasse ueberwiesen.

Fristen beachten: In den meisten Kantonen muss der Antrag bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden. Versaeumte Fristen koennen zum Verlust des Anspruchs fuer das laufende Jahr fuehren. Informieren Sie sich fruehzeitig.

Wie hoch ist die Praemienverbilligung?

Die Hoehe der IPV haengt von mehreren Faktoren ab und variiert stark zwischen den Kantonen. Massgebend sind in der Regel:

Die Praemienverbilligung kann von wenigen Hundert Franken bis zur vollstaendigen Uebernahme der Praemie reichen. Fuer Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung aus Familien mit tiefem und mittlerem Einkommen uebernehmen viele Kantone die Praemien vollstaendig.

Wichtig zu wissen: Die IPV wird in der Regel als Reduktion auf der Grundversicherungspraemie gewaehrt und direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Sie erhalten also keine Barauszahlung, sondern eine tiefere Praemienrechnung.

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