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Alternativmedizin und Krankenkasse – Was wird erstattet?

10. August 2025 7 Min. Lesezeit
Alternativmedizinische Behandlung

Inhaltsverzeichnis

Immer mehr Menschen in der Schweiz setzen auf alternative Heilmethoden – sei es Akupunktur gegen chronische Schmerzen, Homöopathie bei wiederkehrenden Infekten oder Phytotherapie als sanfte Ergänzung zur Schulmedizin. Doch wer zahlt die Behandlung? Die Antwort ist differenzierter, als viele denken: Einige komplementärmedizinische Methoden sind seit 2017 in der obligatorischen Grundversicherung (OKP) enthalten, für andere brauchen Sie eine Zusatzversicherung. Dieser Ratgeber klärt die Details.

1. Die 5 OKP-Methoden seit 2017

Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2009 hat der Bundesrat 2017 fünf komplementärmedizinische Methoden definitiv in den Leistungskatalog der OKP aufgenommen. Diese werden seither wie jede andere ärztliche Behandlung über die Grundversicherung abgerechnet:

  1. Akupunktur: Die bekannteste Methode der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Feine Nadeln werden an spezifischen Punkten des Körpers gesetzt, um Schmerzlinderung, Entspannung und Heilungsprozesse zu fördern.
  2. Anthroposophische Medizin: Ganzheitlicher Ansatz, der konventionelle Medizin mit anthroposophischen Heilmitteln, Kunsttherapie und rhythmischen Einreibungen verbindet.
  3. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Neben Akupunktur umfasst TCM auch Kräutermedizin, Tuina-Massage, Qi Gong und Ernährungsberatung nach den fünf Elementen.
  4. Homöopathie: Behandlung nach dem Ähnlichkeitsprinzip mit hochverdünnten Substanzen. Trotz wissenschaftlicher Kontroverse ist sie in der Schweiz als OKP-Leistung anerkannt.
  5. Phytotherapie (Pflanzenheilkunde): Einsatz von Heilpflanzen und pflanzlichen Zubereitungen zur Prävention und Behandlung von Beschwerden.
Wichtiger Unterschied: Diese fünf Methoden sind nur dann OKP-Leistungen, wenn sie von einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis (FMH-anerkannt) durchgeführt werden. Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten fallen nicht unter die OKP.

2. Bedingungen für die OKP-Deckung

Damit die Grundversicherung die Kosten für komplementärmedizinische Behandlungen übernimmt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

Ärztliche Durchführung

Der Behandler muss ein zugelassener Arzt mit eidgenössischem oder anerkanntem ausländischem Diplom sein. Zusätzlich benötigt er einen Fähigkeitsausweis in der jeweiligen Methode, ausgestellt von der zuständigen ärztlichen Fachgesellschaft (z. B. SACAM, SIHP, SVHA).

WZW-Kriterien

Die Behandlung muss die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen – wie jede andere OKP-Leistung auch. In der Praxis bedeutet das, dass die Therapie medizinisch begründet und verhältnismässig sein muss.

Abrechnung über TARMED

Die Abrechnung erfolgt nach dem TARMED-Tarif (bzw. ab 2026 teilweise über den neuen Einzelleistungstarif TARDOC). Der Arzt rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich Franchise und Selbstbehalt.

3. Zusatzversicherung für Alternativmedizin

Viele beliebte Therapien werden jedoch nicht von Ärzten, sondern von nicht-ärztlichen Therapeuten durchgeführt – Naturheilpraktiker, Osteopathen, Craniosacral-Therapeuten, Shiatsu-Praktiker und viele mehr. Für diese Behandlungen benötigen Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.

Was deckt die Zusatzversicherung?

Je nach Versicherer und Tarif sind folgende Methoden typischerweise gedeckt:

Die genaue Liste der gedeckten Methoden variiert stark zwischen den Kassen. Prüfen Sie vor Abschluss, ob Ihre bevorzugte Therapieform im Leistungskatalog enthalten ist.

4. EMR und ASCA – die Qualitätsregister

Damit eine Behandlung durch einen nicht-ärztlichen Therapeuten von der Zusatzversicherung erstattet wird, muss der Therapeut in einem anerkannten Qualitätsregister eingetragen sein. Die zwei wichtigsten Register in der Schweiz sind:

EMR (ErfahrungsMedizinisches Register)

Das EMR ist das grösste und bekannteste Register für Komplementärtherapeuten in der Schweiz. Über 20'000 Therapeuten sind hier registriert. Fast alle Zusatzversicherer anerkennen EMR-registrierte Therapeuten. Das EMR prüft Ausbildung, Weiterbildung und Berufserfahrung der Therapeuten.

ASCA (Stiftung für Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin)

Die ASCA ist das zweite wichtige Register und wird ebenfalls von den meisten Kassen anerkannt. Sie prüft vergleichbare Kriterien wie das EMR, hat jedoch teilweise andere Anforderungen an die Ausbildungsstunden.

Bevor Sie eine Behandlung beginnen, sollten Sie Folgendes klären:

  1. Ist mein Therapeut beim EMR oder bei der ASCA registriert?
  2. Wird die spezifische Therapiemethode von meiner Zusatzversicherung gedeckt?
  3. Wie hoch ist das Jahresmaximum meiner Versicherung für Komplementärmedizin?

5. Kostentabelle gängiger Therapien

Die Preise für alternative Therapien variieren regional und je nach Therapeut. Hier eine Übersicht der üblichen Kosten pro Sitzung:

TherapieKosten pro Sitzung (CHF)Dauer (Min.)OKP-gedeckt?Zusatz nötig?
Akupunktur (Arzt)120–20030–60JaNein
Akupunktur (Therapeut)100–16045–60NeinJa
Osteopathie120–18045–60NeinJa
Craniosacral-Therapie120–17060NeinJa
Homöopathie (Arzt)100–25030–90JaNein
Homöopathie (Therapeut)100–18060–90NeinJa
Kinesiologie100–15060NeinJa
Reflexzonenmassage90–13050–60NeinJa
Shiatsu100–15060NeinJa
Phytotherapie (Arzt)100–18030–60JaNein

6. Wann sich die Zusatzversicherung lohnt

Eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin kostet je nach Anbieter und Deckungsumfang zwischen CHF 20 und CHF 60 pro Monat (CHF 240–720 pro Jahr). Die meisten Tarife erstatten 75–90 % der Kosten bis zu einem Jahresmaximum von CHF 2'000–5'000.

Die Versicherung lohnt sich, wenn:

Die Versicherung lohnt sich weniger, wenn:

Rechenbeispiel

Szenario: Monatliche Osteopathie-Sitzung (CHF 150) + vierteljährliche Akupunktur beim Therapeuten (CHF 140)
Jährliche Kosten: 12 x CHF 150 + 4 x CHF 140 = CHF 2'360
Versicherungsprämie: CHF 35/Monat = CHF 420/Jahr
Rückerstattung (80 %): CHF 1'888
Nettoersparnis: CHF 1'888 – CHF 420 = CHF 1'468 pro Jahr

In diesem Fall spart die Versicherung deutlich. Nutzen Sie hingegen nur zwei Osteopathie-Sitzungen jährlich (CHF 300), erhalten Sie CHF 240 zurück – weniger als die Jahresprämie von CHF 420.

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7. Häufige Fragen

Für die fünf OKP-anerkannten Methoden beim Arzt brauchen Sie im Standardmodell keine Überweisung. Im Hausarzt- oder HMO-Modell müssen Sie sich jedoch zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Für Zusatzversicherungsleistungen ist in der Regel keine Überweisung nötig.

Ja, sofern der Therapeut im EMR oder bei der ASCA registriert ist und die Methode in Ihrem Versicherungsvertrag gedeckt ist. Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Therapeuten seitens der Kasse.

Klassische Entspannungsmassagen sind in der Regel nicht gedeckt. Therapeutische Massagen wie medizinische Massage, Lymphdrainage oder Reflexzonenmassage hingegen schon – sofern sie von einem registrierten Therapeuten durchgeführt werden. Wellness-Massagen ohne therapeutischen Zweck werden von keiner Versicherung übernommen.

Die meisten Komplementärmedizin-Zusatzversicherungen haben keine Wartefrist oder nur eine kurze von 1–3 Monaten. Anders als bei Zahnversicherungen oder Spitalzusatzversicherungen können Sie relativ schnell von den Leistungen profitieren. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Versicherers.

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