Haeufig gestellte Fragen zur Krankenkasse in der Schweiz

Aktualisiert: 3. April 2026 15 Fragen und Antworten

Hier finden Sie ausfuehrliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Krankenkassen, Praemien, Franchise und den Kassenwechsel in der Schweiz.

Ja. Gemaess Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss jede in der Schweiz wohnhafte Person eine Grundversicherung (OKP) abschliessen. Die Versicherungspflicht gilt fuer alle – unabhaengig von Alter, Nationalitaet oder Gesundheitszustand. Neugeborene muessen innert drei Monaten nach der Geburt versichert werden, Zuziehende innert drei Monaten nach Wohnsitznahme.

Der regulaere Wechseltermin ist der 1. Januar. Die schriftliche Kuendigung muss bis spaetestens 30. November bei der aktuellen Kasse eingetroffen sein. Bei einer Praemienerhoehung haben Sie ein ausserordentliches Kuendigungsrecht innerhalb der auf dem Schreiben angegebenen Frist. Weitere Details finden Sie in unserem Wechselratgeber.

In der Grundversicherung (OKP) ja. Der Leistungskatalog ist im KVG gesetzlich festgelegt und bei allen zugelassenen Krankenkassen identisch. Ob Arztbesuch, Spitalaufenthalt oder Medikamente – jede Kasse muss die gleichen Leistungen erbringen. Unterschiede bestehen nur bei Zusatzversicherungen, die privatrechtlich geregelt sind.

Die Franchise ist der jaehrliche Sockelbetrag, den Sie selbst tragen muessen, bevor die Krankenkasse Leistungen erbringt. Der Selbstbehalt kommt danach: Sie bezahlen 10 % der Kosten, die ueber der Franchise liegen, bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Jahr fuer Erwachsene (CHF 350 fuer Kinder).

Fuer Erwachsene ab 26 Jahren stehen sechs Stufen zur Wahl: CHF 300, CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500. Fuer Kinder und Jugendliche (0–18) gibt es sieben Stufen: CHF 0, CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400, CHF 500 und CHF 600. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Franchise-Ratgeber.

Aufnahmepflicht bedeutet, dass jede zugelassene Krankenkasse jeden Antragsteller in der Grundversicherung aufnehmen muss. Es gibt keine Gesundheitspruefung und keine Ablehnung – egal wie alt Sie sind oder welche Vorerkrankungen Sie haben. Diese Pflicht gilt ausschliesslich fuer die OKP, nicht fuer Zusatzversicherungen.

HMO steht fuer Health Maintenance Organization. Beim HMO-Modell ist ein HMO-Gesundheitszentrum Ihre erste Anlaufstelle fuer medizinische Anliegen. Die Aerzte dort koordinieren Ihre Behandlung und ueberweisen Sie bei Bedarf an Spezialisten. Der Vorteil: Praemienrabatte von 15–25 %. Der Nachteil: Sie koennen nicht direkt zum Spezialisten gehen (ausser im Notfall).

Ja, das ist moeglich und oft sinnvoll. Sie koennen die guenstigste Grundversicherung bei einem Anbieter abschliessen und die Zusatzversicherung mit dem besten Leistungspaket bei einem anderen. So optimieren Sie Preis und Leistung unabhaengig voneinander.

Die durchschnittliche Monatspraemie fuer Erwachsene variiert je nach Kanton stark. Die Spanne reicht von rund CHF 310 (Appenzell Innerrhoden) bis ueber CHF 530 (Genf) bei der Standardfranchise von CHF 300. Mit hoeherer Franchise oder alternativen Modellen (HMO, Telmed) sind die Praemien entsprechend tiefer.

Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaeltnissen. Die genauen Einkommensgrenzen legt jeder Kanton eigenstaendig fest. Besonders Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Personen mit tiefem Einkommen profitieren haeufig. Weitere Infos in unserem IPV-Ratgeber.

Bei Zahlungsrueckstaenden mahnt die Krankenkasse zunaechst schriftlich. Nach erfolgloser Mahnung leitet sie die Betreibung ein. In einigen Kantonen wird zudem eine sogenannte schwarze Liste gefuehrt: Versicherte auf dieser Liste erhalten nur noch Notfallbehandlungen, bis die Ausstandes beglichen sind. Es empfiehlt sich dringend, bei Zahlungsschwierigkeiten fruehzeitig das Gespraech mit der Kasse oder der Gemeinde zu suchen.

Die Grundversicherung uebernimmt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefaellen: bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei Unfall oder bei bestimmten systemischen Erkrankungen. Regulaere Kontrollen, Fuellungen und Dentalhygiene sind nicht abgedeckt. Dafuer benoetigen Sie eine Zahnzusatzversicherung.

Die OKP uebernimmt medizinische Notfallbehandlungen im Ausland bis maximal zum doppelten Betrag der Kosten, die fuer die gleiche Behandlung in der Schweiz angefallen waeren. Dieser Schutz ist fuer viele Destinationen ausreichend, kann aber bei Behandlungen in teuren Laendern (z.B. USA) unzureichend sein. Fuer umfassenden Schutz empfiehlt sich eine Reisezusatzversicherung.

Gesetzlich ist das Einschreiben nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist jedoch dringend empfohlen. Ohne Einschreiben haben Sie keinen Nachweis dafuer, dass die Kuendigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist. Im Streitfall tragen Sie die Beweislast. Investieren Sie die wenigen Franken fuer ein Einschreiben – es sichert Sie ab.

Der Risikoausgleich ist ein finanzieller Ausgleichsmechanismus zwischen den Krankenkassen. Er verhindert, dass Kassen Vorteile haben, nur weil sie viele junge, gesunde Versicherte anziehen. Kassen mit guenstigerer Risikostruktur (viele junge Versicherte) zahlen in einen Fonds ein, aus dem Kassen mit ungaenstigerer Struktur (viele aeltere, kranke Versicherte) Beitraege erhalten. Seit 2020 werden auch Vorerkrankungen (pharmazeutische Kostengruppen) im Risikoausgleich beruecksichtigt.

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