Häufig gestellte Fragen zur Krankenkasse in der Schweiz
Hier finden Sie ausführliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Krankenkassen, Prämien, Franchise und den Kassenwechsel in der Schweiz.
Ja. Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss jede in der Schweiz wohnhafte Person eine Grundversicherung (OKP) abschliessen. Die Versicherungspflicht gilt für alle – unabhängig von Alter, Nationalität oder Gesundheitszustand. Neugeborene müssen innert drei Monaten nach der Geburt versichert werden, Zuziehende innert drei Monaten nach Wohnsitznahme.
Der reguläre Wechseltermin ist der 1. Januar. Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der aktuellen Kasse eingetroffen sein. Diese Frist gilt auch bei einer Prämienerhöhung, die Ihnen die Kasse bis 31. Oktober mitteilen muss. Mit ordentlicher Franchise (CHF 300) im Standardmodell ist zusätzlich ein Wechsel per 1. Juli möglich (Kündigung bis 31. März). Weitere Details finden Sie in unserem Wechselratgeber.
In der Grundversicherung (OKP) ja. Der Leistungskatalog ist im KVG gesetzlich festgelegt und bei allen zugelassenen Krankenkassen identisch. Ob Arztbesuch, Spitalaufenthalt oder Medikamente – jede Kasse muss die gleichen Leistungen erbringen. Unterschiede bestehen nur bei Zusatzversicherungen, die privatrechtlich geregelt sind.
Die Franchise ist der jährliche Sockelbetrag, den Sie selbst tragen müssen, bevor die Krankenkasse Leistungen erbringt. Der Selbstbehalt kommt danach: Sie bezahlen 10 % der Kosten, die über der Franchise liegen, bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (CHF 350 für Kinder).
Für Erwachsene ab 26 Jahren stehen sechs Stufen zur Wahl: CHF 300, CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500. Für Kinder und Jugendliche (0–18) gibt es sieben Stufen: CHF 0, CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400, CHF 500 und CHF 600. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Franchise-Ratgeber.
Aufnahmepflicht bedeutet, dass jede zugelassene Krankenkasse jeden Antragsteller in der Grundversicherung aufnehmen muss. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung – egal wie alt Sie sind oder welche Vorerkrankungen Sie haben. Diese Pflicht gilt ausschliesslich für die OKP, nicht für Zusatzversicherungen.
HMO steht für Health Maintenance Organization. Beim HMO-Modell ist ein HMO-Gesundheitszentrum Ihre erste Anlaufstelle für medizinische Anliegen. Die Ärzte dort koordinieren Ihre Behandlung und überweisen Sie bei Bedarf an Spezialisten. Der Vorteil: Prämienrabatte von 15–25 %. Der Nachteil: Sie können nicht direkt zum Spezialisten gehen (ausser im Notfall).
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Sie können die günstigste Grundversicherung bei einem Anbieter abschliessen und die Zusatzversicherung mit dem besten Leistungspaket bei einem anderen. So optimieren Sie Preis und Leistung unabhängig voneinander.
Die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene variiert je nach Kanton stark. Die Spanne reicht von rund CHF 310 (Appenzell Innerrhoden) bis über CHF 530 (Genf) bei der Standardfranchise von CHF 300. Mit höherer Franchise oder alternativen Modellen (HMO, Telmed) sind die Prämien entsprechend tiefer.
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die genauen Einkommensgrenzen legt jeder Kanton eigenständig fest. Besonders Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Personen mit tiefem Einkommen profitieren häufig. Weitere Infos in unserem IPV-Ratgeber.
Bei Zahlungsrückständen mahnt die Krankenkasse zunächst schriftlich. Nach erfolgloser Mahnung leitet sie die Betreibung ein. In einigen Kantonen wird zudem eine sogenannte schwarze Liste geführt: Versicherte auf dieser Liste erhalten nur noch Notfallbehandlungen, bis die Ausstandes beglichen sind. Es empfiehlt sich dringend, bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit der Kasse oder der Gemeinde zu suchen.
Die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen: bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei Unfall oder bei bestimmten systemischen Erkrankungen. Reguläre Kontrollen, Füllungen und Dentalhygiene sind nicht abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung.
Die OKP übernimmt medizinische Notfallbehandlungen im Ausland bis maximal zum doppelten Betrag der Kosten, die für die gleiche Behandlung in der Schweiz angefallen wären. Dieser Schutz ist für viele Destinationen ausreichend, kann aber bei Behandlungen in teuren Ländern (z.B. USA) unzureichend sein. Für umfassenden Schutz empfiehlt sich eine Reisezusatzversicherung.
Gesetzlich ist das Einschreiben nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist jedoch dringend empfohlen. Ohne Einschreiben haben Sie keinen Nachweis dafür, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist. Im Streitfall tragen Sie die Beweislast. Investieren Sie die wenigen Franken für ein Einschreiben – es sichert Sie ab.
Der Risikoausgleich ist ein finanzieller Ausgleichsmechanismus zwischen den Krankenkassen. Er verhindert, dass Kassen Vorteile haben, nur weil sie viele junge, gesunde Versicherte anziehen. Kassen mit günstigerer Risikostruktur (viele junge Versicherte) zahlen in einen Fonds ein, aus dem Kassen mit ungünstigerer Struktur (viele ältere, kranke Versicherte) Beiträge erhalten. Seit 2020 werden auch Vorerkrankungen (pharmazeutische Kostengruppen) im Risikoausgleich berücksichtigt.