Die Grundversicherung (OKP) in der Schweiz – umfassend erklaert

Aktualisiert: 3. April 2026 Lesezeit: 8 Minuten Ratgeber

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung – kurz OKP – bildet das Fundament der schweizerischen Gesundheitsversorgung. Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 ist jede in der Schweiz wohnhafte Person verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Diese Pflicht gilt unabhaengig von Staatsangehoerigkeit, Alter oder Gesundheitszustand.

Versicherungspflicht – fuer wen sie gilt

Jede Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme bei einer zugelassenen Krankenkasse versichern. Dies betrifft Neugeborene ebenso wie Zuziehende aus dem Ausland. Die Versicherungspflicht wird von den Kantonen ueberwacht – wer sich nicht versichert, wird von der kantonalen Behoerde einer Kasse zugewiesen.

Bestimmte Personengruppen koennen unter Umstaenden von der Versicherungspflicht befreit werden, etwa Grenzgaengerinnen und Grenzgaenger aus EU/EFTA-Staaten, die im Wohnsitzland ausreichend versichert sind. Diese Befreiung muss aktiv beantragt werden.

Leistungsumfang der Grundversicherung

Der Leistungskatalog der OKP ist im KVG und den zugehoerigen Verordnungen detailliert geregelt. Die wichtigsten abgedeckten Bereiche umfassen:

Was die OKP nicht abdeckt

Einige Leistungen sind nicht in der Grundversicherung enthalten und erfordern eine Zusatzversicherung:

Versicherungsmodelle in der Grundversicherung

Innerhalb der OKP haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen. Alle Modelle bieten den gleichen Leistungsumfang gemaess KVG – der Unterschied liegt im Zugangsweg zur medizinischen Versorgung und in der Praemienhoehe.

Standardmodell (freie Arztwahl)

Im Standardmodell waehlen Sie frei, welchen Arzt oder welches Spital Sie aufsuchen. Diese maximale Flexibilitaet hat ihren Preis: Die Praemien sind am hoechsten. Dieses Modell eignet sich fuer Personen, die Wert auf uneingeschraenkte Wahlfreiheit legen.

Hausarztmodell

Sie waehlen einen festen Hausarzt als erste Anlaufstelle. Dieser koordiniert bei Bedarf die Ueberweisung an Fachspezialisten. Der Praemienrabatt betraegt in der Regel 10–15 %. Ideal fuer Versicherte, die ohnehin einen festen Hausarzt aufsuchen.

HMO-Modell

Ihre erste Anlaufstelle ist ein HMO-Gesundheitszentrum, das die gesamte Grundversorgung abdeckt. Der Praemienrabatt ist mit 15–25 % am groessten. Voraussetzung ist, dass ein HMO-Zentrum in Ihrer Naehe liegt.

Telmed-Modell

Vor jedem Arztbesuch kontaktieren Sie eine medizinische Hotline, die Sie beraet und gegebenenfalls an einen Arzt ueberweist. Der Rabatt liegt bei ca. 10–20 %. Geeignet fuer Personen, die eine telefonische Erstberatung nicht als Einschraenkung empfinden.

Aufnahmepflicht – kein Risiko beim Wechsel

Ein zentrales Merkmal der Grundversicherung ist die gesetzliche Aufnahmepflicht. Jede zugelassene Krankenkasse muss jede antragstellende Person aufnehmen – ohne Gesundheitspruefung, ohne Alterseinschraenkung und ohne Vorbehalte. Das bedeutet: Ein Wechsel der Grundversicherung ist fuer alle Versicherten risikofrei.

Laufende Behandlungen oder bestehende Erkrankungen spielen in der OKP keine Rolle. Ihre neue Kasse uebernimmt ab dem Wechselzeitpunkt alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Dies unterscheidet die Grundversicherung fundamental von Zusatzversicherungen, bei denen Kassen Vorbehalte anbringen oder Antraege ablehnen koennen.

Wie sich die Praemien zusammensetzen

Die Hoehe der OKP-Praemie haengt von mehreren Faktoren ab:

Die Praemien werden jaehrlich vom BAG genehmigt und Ende September publiziert. Die Unterschiede zwischen den guenstigsten und teuersten Anbietern koennen in einzelnen Kantonen ueber CHF 300 pro Monat betragen – bei identischem Leistungsumfang. Ein jaehrlicher Vergleich ist daher dringend empfohlen.

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